Rechtsprechung
OLG Köln, 28.01.1988 - 7 U 83/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Diagnoseirrtümer; Behandlungsverlauf; Diagnose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 631
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 27.01.1993 - 27 U 68/91
Arzthaftung Behandlungsfehler Notfallversorgung
Fehldiagnosen begründen eine Haftung nur dann, wenn Krankheitserscheinungen in völlig unvertretbarer, der Schulmedizin entgegenstehender Weise gedeutet oder elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder wenn eine Überprüfung der ersten Diagnose im weiteren Behandlungsverlauf unterbleibt, auch wenn dieser keine Wirkungen zeigt (Steffen S. 41; vgl. auch OLG Köln - 7. Zivilsenat - VersR 1989, 631). - OLG Köln, 06.05.1992 - 27 U 28/91
Haftungsrecht Arzthaftung Diagnosefehler
Fehldiagnosen sind in erster Linie dann Gegenstand der Arzthaftung, wenn Krankheitserscheinungen in völlig unvertretbarer Weise gedeutet oder elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder wenn eine Überprüfung der ersten Diagnose im weiteren Behandlungsverlauf unterbleibt, auch wenn dieser keine Wirkungen zeigt (…vgl. Steffen a.a.O.; OLG K. - 7. Senat - VersR 1989, 631). - OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld; Verdacht auf Encephalitis; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 04.11.1992 - 27 U 66/92 Von medizinisch völlig unvertretbaren Fehleinschätzungen abgesehen, begründen Fehldiagnosen dann eine Haftung, wenn elementare Kon-trollbefunde nicht erhoben worden sind oder die Überprüfung einer ersten Arbeitsdiagnose im weiteren Behandlungsverlauf unterblieben ist (OLG Köln - 7. Zivilsenat - VersR 1989, 631; Urteil des Senats vom 06.06.1990 - 27 U 12/90 -, abgedruckt in VersR 1991, 1288;… Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., S. 41).
- OLG Bremen, 08.01.1991 - 3 U 63/90
Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit einer nach einer Operation …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 06.11.1995 - 5 U 50/94 Grundsätzlich sind Diagnoseirrtümer zwar nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten; ein Behandlungsfehler ist aber dann anzunehmen, wenn eine Krankheitserscheinung in völlig unvertretbarer, der Schulmedizin entgegenstehender Weise gedeutet wird, elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder eine Überprüfung der ersten Diagnose im weiteren Behandlungsverlauf unterbleibt, obwohl eine Therapie keine Wirkungen zeigt (OLG Köln, 7. Zivilsenat, VersR 1989/631;… OLG Köln, 27. Senat, VersR 1991/1288, Steffen: Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. S. 46 und 47).
Rechtsprechung
OLG Köln, 20.06.1988 - 7 U 269/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 631
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 01.09.1994 - 14 U 10/93
Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung bei einem Diagnoseeingriff
Im Bereich der erforderlichen Risikoaufklärung waren die Ärzte der Beklagten gehalten, der Klägerin jene möglichen Risiken und Gefahren darzulegen, die der Klägerin oder dem werdenden Kind drohten unter Abwägung, ob unter diesen Umständen eine zweite Fruchtwasseruntersuchung aus medizinischer Sicht unter Berücksichtigung der durch den klinische Situs erhöhten Gefährdung für das Kind in Relation zu den zu erwartenden diagnostischen Erkenntnissen in Betracht stand (vgl. hierzu OLG Stuttgart v. 08.02.1990 - 14 U 19/89 - = VersR 1991, 929 unter Hinweis auf BGH v. 22.11.1983 - VI ZR 85/82 - = BGHZ 89/95 = VersR 1984, 186 f; BGH v.07.07.1987 - VI ZR 193/86 - = VersR 1988, 155; OLG Düsseldorf v. 28.07.1988 - VersR 1989, 290 - Ls = NJW 1989, 1548; OLG Köln v. 20.06.1989 - VersR 1989, 631 ; OLG München v. 25.09.1986 - VersR 1988, 523 ; alle zur Frage der Beratungspflicht des Arztes bei altersbedingter Risikoschwangerschaft im Hinblick auf die Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung; siehe zur ärztlichen Beratungs- und Aufklärungspflicht hinsichtlich einer Amniocentese auch Gaisbauer VersR 1991, 979 als Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 08.02.1990 - VersR 1991, 929).